AGB
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Wichtiger Hinweis
Meine Empfehlungen und Trainingskonzepte sind keinesfalls Ersatz für eine ärztliche Diagnose und/oder Therapie. Sie dienen lediglich der Steigerung Ihres persönlichen Wohlbefindens.
Bei Krankheiten wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder Ärztin ihres Vertrauens.
Das Gesundheitstraining wird von mir persönlich, telefonisch oder via Videokonferenz erbracht. Informationen, Trainingspläne und „Hausaufgaben“, die ich in meinem Training weitergebe, ersetzen keine ärztliche Behandlung, Ernährungstherapie oder Psychotherapie und stellen keine medizinischen Ratschläge dar.
Der Erfolg des Gesundheitstrainings hängt im Wesentlichen von der Eigeninitiative und der Mitarbeit der „Klienten“ ab und kann nicht garantiert werden.
Ich unterliege der Schweigepflicht, welche auch über die Beendigung des Gesundheitstrainings hinausgeht.
Bezahlung
1. Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar, per Überweisung oder Bankomatkarte.
2. Zahlungsfrist
Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung bzw. Bestätigung fällig.
Kommt die Klientin oder der Klient der Zahlungspflicht nicht nach, wird eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Nach weiteren 10 Tagen werden 5% Mahnspesen verrechnet. Sollte es nach weiteren 14 Tagen zu keinem Zahlungseingang kommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Bei Beratungspaketen wird die Rechnung in zwei Teilen gestellt. Der erste Teil vor Beginn des Trainings, der zweite Teil nach 50% der erbrachten Leistung. Sollte die Klientin oder der Klient die Leistung nach erfolgter Zahlung nicht, oder nur teilweise in Anspruch nehmen, wird der bereits bezahlte Betrag nicht rückerstattet. Ausgenommen sind Erkrankungen mit einem ärztlichen Attest bzw. Absagen durch die Trainerin.
3. Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG
Terminabsagen / Terminverschiebungen
Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Ich bitte um Verständnis, dass Stunden die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt bzw. verschoben werden, in Rechnung gestellt werden.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die Leistung der Gesundheitstrainerin ebenso in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Absagen von Terminen die aufgrund akuter Krankheit entstehen.
Gerichtsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz Niederösterreich. Auf jedes Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
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Helga Gruber, MBA – govital.coach
